Das neue Selbstverwaltungsgesetz in Finnland ist für die Sami sehr wichtig

Die Samen besitzen auf der Ebene der Gemeinden, der Verwaltungsbezirke und auf staatlicher Ebene dieselbe politische und verwaltungsrechtliche Stellung wie die Finnen. Allerdings verfügten sie über keine gesonderte Macht, um über die Fragen ihrer Sprache und Kultur und über ihre soziale wie wirtschaftliche Stellung selbst zu entscheiden. Die bisher existierenden wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Organisationen der Samen haben "inoffiziell", d.h. ohne nennenswerten Einfluß arbeiten müßen. Auch das samische Parlament besaß nicht die Macht, über die für die Samen wichtigen Sprach- und Kulturangelegenheiten zu bestimmen.

In der heutigen Situation sind die Rechte der Samen als indigene Bevölkerung / Ureinwohner, wie sie in den internationalen Menschenrechtsverträgen definiert werden, nur unzureichend verwirklicht. Das den Samen formell zustehende Recht, ihre Sprache und Kultur in Finnland zu pflegen und zu entwickeln, wird von ihrer undefinierten verwaltungsmäßigen Stellung und durch die nicht vorhandenen Gesetze geschwächt. Um die Situation zu verbeßern, hatte das finnische Parlament bereits im Jahre 1993 beschloßen, daß - aufgrund seiner Autonomie - die samische Sprache und Kultur in ausreichendem Maße zu sichern sei. In diesem Kalenderjahr hat das finnische Parlament nunmehr einem Vorschlag der finnischen Regierung zu einem neuen Gesetz zugestimmt. Dies soll den Samen die Pflege und die Entwicklung ihrer Sprache und Kultur garantieren.

Außerdem wurde die finnische Verfaßung um einen Paßus ergänzt, derzufolge die Samen in ihrer Heimat über all ihre Angelegenheiten selbst bestimmen können, die ihre Sprache und Kultur betreffen. Als Selbstverwaltungsorgan der Samen soll die "Sami Parlamenta" arbeiten, die vorerst jedoch über keine bedeutende Entscheidungsgewalt verfügen würde. Das neue Selbstverwaltungsgesetz eröffnet den finnischen Samen trotzdem zum ersten Mal den Rahmen, die Mittel zur Förderung ihrer Sprache und Kultur zu wählen. Das neue Gesetz verpflichtet außerdem auch die staatliche Verwaltung , alle die Samen betreffenden Angelegenheiten zur Diskußion zu stellen. Das Nichtvorhandensein einer solchen Verpflichtung empfanden die Samen bisher als einen erheblichen Mangel.